Änderung vom 19.06.2019

Standortverwaltung an Multi-Site-Verfahren angepasst


Die Standortverwaltung wurde für die neuen Anforderungen des BAFA-Leitfadens komplett überarbeitet.

Bei einem nicht auditierten Standort, kann man den Grund für die Nichtauditierung angeben. Außerdem hilft die Oberfläche dabei überhaupt herauszufinden, welche Standorte auditiert werden müssen.

Für ein Unternehmen können Partner- und Tochterunternehmen angelegt werden. Dies hilft bei unternehmensübergreifenden Audits und für die korrekte Anwendung der 90%-Regelung wie sie der Leitfaden nun für Erst- und Wiederholungsaudits unterschiedlich definiert hat.

Die Eingabe von Energiebezügen für nicht auditierte Standorte wurde vereinfacht und eine übersichtliche Darstellung soll dabei helfen, energetisch ähnliche Standorte für die Clusterbildung zu finden. Außerdem wird Ihnen angezeigt, ob Sie die benötigte Mindestanzahl an Audits durch die Wurzelregel abgedeckt haben.