Änderung vom 19.06.2019

Verbraucheraustausch


Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen können nun neben jährlichen Kostenfaktoren auch neue Verbraucher erfasst werden.

Um die Wirtschaftlichkeit eines neuen Verbrauchers besser nachweisen zu können, kann man diesen in der Maßnahme nun als jährlichen Kostenfaktor erfassen, dessen Verbrauch sich aus den bei Verbrauchern bekannten Stammdaten "Anzahl", "Leistung", "Betriebsstunden" und "Auslastung". berechnet. Energiepreis und CO₂-Faktor können pro neuem Verbraucher einzeln angegeben werden.