Änderung vom 21.08.2019

Mindestlänge von Raumnamen reduziert


Räume innerhalb von Gebäuden brauchen keine drei Buchstaben mehr als Mindestlänge. Angaben wie EG (für Erdgeschoss) sind nun möglich.

Desweiteren wurden einige Verbesserungen beim Anlegen von Räumen durch den CSV-Import von Verbrauchern integriert.