Änderung vom 22.03.2019

Neuer Maßnahmenplan


Nach dem neuen Leitfaden der BAFA (Kapitel V. 3.3 Umsetzungsplan) wird im Bericht eine genauere Zeitplanung der Umsetzung von Maßnahmen als bisher erwartet. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden bei der Maßnahme die Eingabefelder Vorbereitung geplant für und Durchführung geplant für hinzugefügt. Die Angaben sind kein Kriterium für das Erscheinen der Maßnahme im Bericht. Ihre bisherigen Maßnahmen sind damit immernoch gültig, können aber noch angepasst werden um detailierte Angaben zu machen.

Mit Hilfe der neuen Informationen an der Maßnahme, wird im Bericht eine komplett überarbeitete Version des Maßnahmenplans erzeugt. Die neue Variante enthält die von der BAFA im Leitfaden geforderten Angaben und wurde optisch aufgewertet.