Änderung vom 07.11.2018

Standortadresse für Gebäude


Bei der Erfassung von Gebäuden werden die Adressangaben nun mit den Angaben des Standortes vorbefüllt, da diese in den meisten Fällen übereinstimmen und somit eine erneute Eingabe der Adressdaten überflüssig ist. Hierfür wurde die Art der Adressangabe bei Gebäuden an die bei Standorten entsprechend angepasst. Eine individuelle Anpassung der Gebäudeadressen ist natürlich jederzeit möglich.