Änderung vom 28.02.2017

Jahresspezifische Betriebsstunden


Bisher konnten Betriebsstunden für Verbraucher nur allgemein definiert werden. Um eine jahresabhängige Berechnung des energetischen Verbrauchs zu ermöglichen, war es deshalb notwendig Auslastungsfaktoren für die einzelnen Jahre zu ergänzen. Mit den neusten Änderungen können nun Betriebsstunden jahresspezifisch definiert werden. Die bisherigen jahresunabhängigen Betriebsstunden bleiben jedoch weiterhin erhalten und werden nur dann für Berechnungen verwendet, falls kein zugehöriger jahresspezifischer Wert vorhanden sein sollte.