Änderung vom 12.12.2019

Multi-Site-Verfahren: Bagatellschwelle ergänzt


Im Bereich Standorte kann nun bei der Anwendung des Multi-Site-Verfahrens als Begründung für eine Nichtauditierung die Bagatellschwelle ausgewählt werden. Eine genauere Erklärung, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen unter die Bagatellschwelle fällt, entnehmen Sie dem aktuellen BAFA-Merkblatt auf www.bafa.de.