Änderung vom 18.05.2020

hoheitliche Tätigkeiten


Für Einrichtungen, die maßgeblich hoheitlichen bzw. nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, wie z.B. staatlich finanzierte Bildungseinrichtungen, entfällt die Auditpflicht. Eine genauere Definition können Sie dem BAFA-Merkblatt entnehmen. Dieser Grund für eine Nichtauditierung eines Standorts kann nun in der Standortverwaltung gewählt werden.