04.12.2017

Neue Richtline über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft getreten


Zum 1. Dezember 2017 ist die neue Richtlinie des BAFA über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand. Die laut BAFA wesentlichen Änderungen sind:

  • Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
  • Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
  • Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Zur Richtlinie im Bundesanzeiger