Das Wichtigste zum EDL-G in Kürze.


Was besagt das neue EDL-G?

Das "Gesetz zur Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie" verpflichtet alle großen Unternehmen (nicht-KMU) erstmals bis zum 05. Dezember 2015 und danach regelmäßig alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Dieses Energieaudit schafft Transparenz über den Energieverbrauch im Unternehmen ("Wo verbrauchen wir welche und wie viel Energie?") und zeigt mögliche Einsparpotenziale auf. Durchgeführt werden diese Audits entsprechend der Norm DIN EN 16247-1.


Welche Unternehmen unterliegen dieser Verpflichtung?

Generell alle Unternehmen, die laut europäischer "KMU"-Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen mehr sind, die also über 250 Mitarbeiter beschäftigen oder die mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz nebst 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme ausweisen.

Von der Verpflichtung zu den Audits ausgenommen sind jedoch Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben, oder die z.B. überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.

Eine sehr ausführliche Definition der betroffenen Unternehmen, Nicht-KMUs und Ausnahmeregelungen sind dem Merkblatt des BAFA zu entnehmen (Link siehe unten).


Wir müssen ein Audit durchführen. Wie fangen wir an?

Bestimmen Sie einen Energieauditor. Dieser kann hausintern berufen werden, in den meisten Fällen greift man aber auf einen externen Auditor zurück. Externe Auditoren finden Sie z.B. über Ihre regionale Energieagenturen, oder über die BAFA-Auditoren-Datenbank (Link siehe unten).

Zeitgleich können Sie mit einer guten Vorbereitung viel Zeit und Geld sparen: Beginnen Sie im Rahmen der eigenen Möglichkeiten mit der Erfassung Ihrer Daten auf energiesparbericht.de. Erfassen Sie Ihre Gebäude und tragen Sie allen Ihnen bekannten "relevanten" Energieverbraucher ein: Produktionsmaschinen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, Kühlaggregate, Beleuchtung etc.. Auch bei den Jahreswerten können Sie Vorleistungen erbringen, indem Sie alle Jahresbezüge von Strom, Gas, Diesel, etc... aus Ihren Büchern recherchieren und eintragen. Sofern Sie bei Verbrauchern bereits Messwerte für den Jahresverbrauch vorliegen haben, so erfassen Sie auch diese.

Ihr Energieberater bzw. Auditor kann sich mit diesen Daten schnell einen Überblick verschaffen und seine Expertise einbringen: Er findet ggf. bei einer Ortsbegehung weitere Verbraucher und unterstützt Sie mit ergänzenden Messungen und Verbrauchsberechnungen. Hat er die energetische Ausgangssituation vollständig erfasst, so wird er Energieeffizienzmaßnahmen für Ihr Unternehmen definieren, kalkulieren und auf Wirtschaftlichkeit prüfen. Hieraus werden konkrete Empfehlungen abgeleitet.

Alle Ergebnisse gehen in einen abschließenden Bericht ein - den Energieauditbericht. Hierfür kann auf energiesparbericht.de eine Vorlage (DOC-Format) mit allen Anhängen erzeugt und vom Auditor in seine Endfassung gebracht werden.

Übrigens: diesen Bericht müssen Sie nirgendwo abliefern. Er muss lediglich vorgehalten und erst auf Verlangen des BAFA im Rahmen einer Stichprobenkontrolle eingereicht werden. Sollten Sie bei einer Stichprobe jedoch kein durchgeführtes Audit nachweisen können, so drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.


Nützliche Links zu weiteren Informationen